Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Pkw-Sachbezugswerte - Umstellung der Messverfahren

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Info des BMF vom 12. 11. 2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019

Da die Einspeisung der CO2-Emissionswerte nach dem WLTP-Verfahren in die Genehmigungsdatenbank bzw Zulassungsdatenbank erst mit 31. 3. 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswerts im Jahr 2020 Folgendes:

Erstzulassung des Pkw bis zum 31. 3. 2020:

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Artikel-Nr.
ARD 6678/14/2019

12.12.2019
Heft 6678/2019