In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO durch das JStG 2018, BGBl I 2018/62, und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Mit dem neuen Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019, BMF-AV Nr 12/2019, werden daher nun folgende Erlässe geändert:
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