Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Steuerliche Begünstigung der neuen Infektionszulage im KV-Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BMF-Anfragebeantwortung vom 31. 3. 2023

Mit 1. 1. 2023 wurde im Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger eine neue Infektionszulage iHv € 0,20 pro Stunde für jene Zeiten eingeführt, in denen die Arbeitnehmer aufgrund der tatsächlichen verrichteten Tätigkeit in Seniorenheimen, Pflege- und/oder Krankenanstalten und medizinisch oder medizinisch-technischen Laboratorien verstärkt den Gefahren von Infektionen ausgesetzt sind. Über eine Anfragebeantwortung hat das BMF nun einige steuerrechtliche Zweifelsfragen zu dieser neuen Zulage beantwortet.

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Artikel-Nr.
ARD 6845/18/2023

20.04.2023
Heft 6845/2023