Fälle aus der Praxis

Buchen im Softwaredschungel

Werden immaterielle Vermögensgegenstände wie zB Software erworben, tauchen in der Praxis immer wieder Fragen bei der anschließenden Verbuchung auf. Welche Kosten können/müssen aktiviert werden? Wie ist vorzugehen, wenn im Unternehmen selbst die Software noch nachträglich an die Betriebserfordernisse angepasst wird? Sind die Vermögensgegenstände abnutzbar und damit abzuschreiben? Wie lässt sich die Nutzungsdauer festlegen?

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Artikel-Nr.
RWP 2007/21

14.05.2007
Heft 2/2007