Wirtschaftsrecht

BVwG zu Strafbarkeit juristischer Personen

Dr. Christoph Lehner / Johannes Henny, LL.B.

Das BVwG hob mehrere Strafbescheide gem § 99d BWG bzw § 35 FM-GwG der FMA gegen Banken auf. Die Strafbescheide wurden jeweils gegen juristische Personen erlassen, jedoch vermisst das BVwG für die Strafbarkeit der juristischen Person eine ausreichende Zurechnung der handelnden natürlichen Personen, die durch ihr Verhalten bei der Durchführung ihrer Aufgaben für die juristische Person Verstöße gegen Sorgfaltspflichten begangen haben müssten. Das BVwG lässt aufgrund wesentlicher Rechtsfragen eine ordentliche Revision an den VwGH zu.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/522

19.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Christoph Lehner

Dr. Christoph Lehner, LL.M. ist Leiter des Bereichs Group Compliance der Raiffeisen Bank International AG. Vortragender zu diversen Compliance-bezogenen Themen. Diverse Publikationen in Fachzeitschriften.

Johannes Henny

Johannes Henny, LL.B. ist Compliance Officer im Bereich Geldwäscheprävention der Raiffeisen Bank International AG. Langjährige Erfahrung im Bereich Geldwäscheprävention und Behördenprüfungen.