Gesellschafts- und Steuerrecht

C(C)CTB 2.0 - Der neue Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer

Ass.-Prof. Dr. Matthias Petutschnig

Am 25. 10. 2016 veröffentlichte die EU-Kommission neue Richtlinienvorschläge zur Einführung einer EU-weit harmonisierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Das Harmonisierungsprojekt "CCCTB" (Common Consolidated Corporate Tax Base) erfährt damit einen Re-Launch. Die wichtigste Neuerung zum CCCTB-Richtlinien-Entwurf aus dem Jahr 2011 ist, dass die EU-Kommission diesmal eine schrittweise Einführung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vorschlägt. Die Harmonisierung der Gewinnermittlungsregeln (Common Corporate Tax Base - CCTB) wird von der Konsolidierung und formelhaften Gewinnaufteilung (Common Consolidated Corporate Tax Base - CCCTB) getrennt. Es werden somit zwei getrennte, jedoch aufeinander abgestimmte Richtlinien vorgeschlagen.1 Die Harmonisierung der Gewinnermittlungsregeln soll sodann bis Ende 2018 umgesetzt werden, während das Thema Konsolidierung und formelhafte Gewinnaufteilung erst ab dem Jahr 2021 anwendbar werden soll. Der vorliegende Beitrag stellt die Regelungen der CCTB-Richtlinie dar und analysiert diese.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/57

26.09.2017
Heft 9/2017
Autor/in
Matthias Petutschnig

a.Univ.-Prof. Dr. Matthias Petutschnig, StB, ist Assoziierter Professor an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der WU Wien mit den Forschungsschwerpunkten empirische Steuerforschung, Internationale Besteuerung, Rechtsformwahl und Rechtsformplanung und Director bei KPMG in Wien. Er publiziert regelmäßig in nationalen und internationalen Fachzeitschriften zu aktuellen Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Universität Leipzig, die Singapore Management University und die North Carolina State University.