Revision und Kontrolle

CEAOB-Guideline zur Honorarbegrenzung bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer ("fee cap")

Mag. Manuel Schallar

Das "Committee of European Audit Oversight Bodies" (CEAOB) äußerte sich erstmals im Rahmen einer Richtlinie zu Auslegungsfragen der Abschlussprüfer-Verordnung hinsichtlich der Honorarbegrenzung bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer ("fee cap"). Der vorliegende Beitrag geht auf die Rechtsgrundlagen des "fee cap" ein und gibt die Inhalte der CEAOB-Richtlinie zusammengefasst wieder.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/66

30.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in

Mag. Manuel Schallar, MSc ist Jurist und Betriebswirt.