Artikelrundschau September 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

COFAG-Korrekturmeldung und tätige Reue (Glaser, SWK 27/2021, S. 1230)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit August bestehe die Möglichkeit, direkt bei der COFAG eine Korrekturmeldung für beantragte oder erstattete Zuschüsse zu erstatten, in deren Folge die Zuschüsse ganz oder teilweise rückzahlbar werden. Diese Möglichkeit werde begleitet von einem Infoblatt, das ua einen strafrechtlichen Hinweis enthält. Auf diesen Hinweis geht der Autor ein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/773

29.10.2021
Heft 21/2021