Wirtschaftsrecht

Connected Cars: Smarte Fahrzeuge als potenzielle Vertragspartner?

Dr. Jeannette Gorzala, BSc

Das Konzept Internet der Dinge (IoT) soll durch eine Vernetzung von intelligenten "smarten" Geräten untereinander für Verbraucher als auch im Industriesektor bedeutende Effizienzsteigerungen ermöglichen. Der rechtliche Rahmen dieses Netzwerks ist derzeit noch weitgehend unbeleuchtet. Vor allem die Frage der Zurechnung von Willenserklärungen bzw faktischer Aktionen smarter Geräte zur Beurteilung eines möglichen Vertragsabschlusses im zivilrechtlichen Sinne bedarf einer rechtlichen Aufarbeitung. Dieser Artikel beleuchtet neben dem Vertragsabschluss im Besonderen die Übertragbarkeit von im allgemeinen Zivilrecht etablierten Konzepten der Willenszurechnung auf smarte Geräte im IoT am Beispiel autonomer Fahrzeuge, woraus auch Parallelen für weitere smarte Geräte gezogen werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/60

20.02.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Jeannette Gorzala

Dr. Jeannette Gorzala, BSc, ist Rechtsanwältin in Wien mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und neue Technologien. Sie begleitet rechtlich und strategisch regelmäßig Organisationen beim ethischen und transparenten Einsatz von künstlicher Intelligenz, AR/VR, Metaverse-Konzepten und Blockchain-Modellen. Als Mitglied des Steering Committee des European AI Forum und CLO von AI Austria wirkt sie an der Gestaltung des europäischen KI-Rechtsrahmens mit. Jeannette Gorzala ist Associate Professor an der Woxsen Universität in Indien, Speakerin und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.