Info aktuell / Internationales Steuerrecht

Corona-Pandemie: Kommission schlägt Verschiebung von E-Commerce-Paket und EU-Meldepflicht vor

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Kommission hat am 8. 5. beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind.

Die Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1. 7. 2021 statt ab dem 1. 1. 2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Vorlaufzeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme gibt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/362

16.06.2020
Heft 11/2020