Die Kommission hat am 8. 5. beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind.
Die Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1. 7. 2021 statt ab dem 1. 1. 2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Vorlaufzeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme gibt.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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