Rechnungswesen

Corporate Governance Kodex in Deutschland und Österreich

Dipl.-Ing. Mag. Dr. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder MIM (CEMS) / Maria Sumerauer, MSc (WU) BSc (WU)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde erstmalig am 26. 2. 2002 veröffentlicht; seitdem liegen 14 verschiedene Fassungen vor. Nachdem der DCGK 2016 nicht verändert wurde, 2015 nur wenige wesentliche Veränderungen mit sich gebracht hat1 und 2014 die Änderungen lediglich Erläuterungen im Anhang des Kodex betrafen,2 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 7. 2. 2017 umfangreiche Änderungen beschlossen. Im Rahmen dieser laufenden Weiterentwicklungen gewann insb das Corporate Governance Reporting für alle Stakeholder an Bedeutung.3 Zu den Änderungen zählen Ergänzungen in der Präambel und diverse Anpassungen der Empfehlungen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen oder inhaltlichen Konkretisierungen. Dieser Beitrag fasst die wesentlichsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance zusammen und stellt diese den Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), der zuletzt im Jänner 2018 aktualisiert worden ist, gegenüber.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/39

28.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder

Univ.-Prof. Dr. Dipl.-Ing. Mag. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder, MIM (CEMS) ist Professorin für Financial Accounting und Leiterin des Instituts für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre an der Universität Innsbruck. Sie ist Mitherausgeberin der österreichischen Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer.

Maria Sumerauer

Maria Sumerauer, MSc (WU) BSc (WU) ist als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie als Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) tätig.