Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sind unter bestimmten Voraussetzungen Güter, die zugunsten von Katastrophenopfern eingeführt werden, von der Einfuhrumsatzsteuer und den Eingangsabgaben befreit. Dabei handle es sich bspw um Schutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.