Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

COVID-19: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (Melhardt, ÖStZ 2020/279, S. 236)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sind unter bestimmten Voraussetzungen Güter, die zugunsten von Katastrophenopfern eingeführt werden, von der Einfuhrumsatzsteuer und den Eingangsabgaben befreit. Dabei handle es sich bspw um Schutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/470

17.07.2020
Heft 13/2020