In aller Kürze

COVID-19-Dienstfreistellung und Kostenerstattung

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Wurden Personen aufgrund eines ab dem 6. 5. 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Nachdem nun die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen wurden, kann die ÖGK mit der Kostenerstattung beginnen. Die Details zur Erstattungsregelung sind im Dienstgeber-Newsletter Nr 4/Juni 2020 der ÖGK zu finden.

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Artikel-Nr.
ARD 6705/4/2020

02.07.2020
Heft 6705/2020