Viele COVID-19-Fördermaßnahmen zielten auf betriebliche Einkünfte ab. Dadurch seien aber rein vermögensverwaltende Tätigkeiten von den Begünstigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie Vermieter doch Förderungen in Anspruch nehmen könnten und was sie dafür tun müssten, ist Gegenstand des Beitrags.
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