Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) habe der Gesetzgeber den Abgabenbehörden die nachträgliche Kontrolle von COVID-19-Förderungen überantwortet. Zahlreiche Unternehmen seien bereits mit derartigen Kontrollen im Rahmen laufender Betriebsprüfungen konfrontiert. Im Rahmen von Förderungsprüfungen nach dem CFPG stelle sich die Frage, welche Unterlagen vom Betriebsprüfer für diese Zwecke angefordert werden dürften.
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