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COVID-19-Pandemie: Bestandzinsbefreiung - Fixkostenzuschuss - Rückforderung/Rückzahlung

Dr. Susi Pariasek

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 184/21m1

Aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Turbulenzen, die nunmehr bereits rund zwei Jahre2 in Österreich agierende Unternehmen in Atem halten und deren Ende aktuell leider nicht absehbar ist, dauern Diskussionen betreffend Mietzinszahlungen nach wie vor an. Die Frage, ob diese von Geschäftsraummietern zu bezahlen sind, obwohl das Betreten der Geschäfte behördlich untersagt wurde, wird nicht nur zwischen Mietern und Vermietern und deren Vertretern gerichtlich und außergerichtlich diskutiert. Vielmehr findet dieses Thema große Resonanz in der juristischen Diskussion,3 die zT ähnlich vehement und emotional geführt wird, wie zu anderen pandemietypischen Themen.4 Der OGH hat nun, kurz hintereinander, zwei richtungsweisende Entscheidungen erlassen,5 wovon die jüngere im Hinblick auf die praktische Insolvenzabwicklung hier eine nähere Betrachtung erfährt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/4

18.03.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Susi Pariasek

Dr. Susi Pariasek ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei pariasek holper Rechtsanwälte in Wien.

Publikationen:
Anmerkung zu 1 Ob 238/20m (Keine Vertretung der Anleihegläubiger durch die emittierende Bank), ÖJZ 2021, 842 (EvBl 2021/117); IRÄG 2010, Neuerungen im Zusammenhang mit Bestandrechten – Ein Überblick, wobl 2010, 237; Bestandgeberpfandrecht – welche Fahrnisse sichern welche Forderungen? in Konecny (Hrsg), Insolvenzforum 2015 (2016) 93; Bauten auf fremdem Grund und Insolvenzverfahren, gemeinsam mit Konecny in Kletecka/Rechberger/Zitta (Hrsg), Bauten auf fremdem Grund² (2004); Bestandrechte und Konkurs, in Konecny, Insolvenz-Forum 2001 (2002) 163; Bestandrechte und Konkurs (1999).