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COVID-19-Präventionskonzept für Betriebsstätten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gem § 6 Abs 8 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Beschäftigten ab 1. 4. 2021 verpflichtet, basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Die WKO hat dazu nun eine Mustervorlage ausgearbeitet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.wko.at/service/covid-19-praeventionskonzept-ueber-51-arbeiternehmer.docx

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Artikel-Nr.
RdW 2021/198

23.04.2021
Heft 4/2021