Gem § 6 Abs 8 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Beschäftigten ab 1. 4. 2021 verpflichtet, basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Die WKO hat dazu nun eine Mustervorlage ausgearbeitet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.wko.at/service/covid-19-praeventionskonzept-ueber-51-arbeiternehmer.docx
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