Thema - Arbeitsrecht

COVID-19: Präventionskonzept und Beauftragter

Dr. Andreas Gerhartl

Die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung1 verpflichtet Arbeitgeber für Arbeitsorte mit mehr als 51 Arbeitnehmern zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie zur Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes. Derartige Verpflichtungen sind aber auch an anderen Stellen der 2. COVID-19-MV festgelegt. Überdies kann ein Arbeitgeber diese Maßnahmen freiwillig durchführen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6767/4/2021

30.09.2021
Heft 6767/2021
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.