Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzen die Gesundheitsbehörden auch auf Registrierungspflichten in der Gastronomie. Die kompetenzbegründete Rechtszersplitterung hat dabei unterschiedlichste Lösungen der Landesgesetzgebung hervorgebracht. Der Beitrag greift einige Bundesländerregelungen heraus, um das dahinterstehende Registrierungsmodell aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten. Eine Vergleichstabelle, die in COVID-19-Zeiten nur eine Momentaufnahme zum 30. 10. 2020 sein kann, rundet die Erörterungen ab.1
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
jusIT 2020/85
10.12.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Foto: Wass
RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.
Foto: privat
Mag. iur. Jessica Wagner ist Absolventin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Sie ist seit Oktober 2017 Mitglied des EUROLAWYER® Datenschutzteams als Data Fieldwork Expertin in zahlreichen Datenschutz-Audits von Einrichtungen des öffentlichen Bereichs sowie in
mittleren und großen Unternehmen. Verfasserin von diversen Buch- und
Fachzeitschriftenbeiträgen zum Datenschutzrecht. Mitherausgeberin und Co-Autorin des Praxiskommentar zum Österreichischen Datenschutzgesetz (2022).