Rechnungswesen

COVID-19: Unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Fristverlängerungen im Jahr 2021

Maria Sumerauer, MSc (WU) BSc (WU)

Die Änderung des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) wurde am 23. Dezember 2020 beschlossen. Die bereits bestehenden Fristverlängerungen bzw Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen sowie für das Abhalten von Versammlungen gelten damit auch für das Jahr 2021. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fristen bzw Erleichterungen geben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/7

29.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Maria Sumerauer

Maria Sumerauer, MSc (WU) BSc (WU) ist als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie als Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) tätig.