Aus den Behörden / Sozialministerium

COVID-19: Vergütung des Verdienstentgangs gemäß Epidemiegesetz

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Erlass des BMSGPK 20. 7. 2020, 2020-0.406.069

COVID-19, Kostentragung des Bundes gemäß EpidemieG 1950 - 2. Erlass: Vollziehung der Berechnung des Verdienstentgangs gemäß EpidemieG 1950

Nach § 32 Abs 1 Epidemiegesetz haben natürliche und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs, wenn über sie bestimmte behördliche Maßnahmen (zB Absonderung, Untersagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Untersagung der Beschäftigung in einem im Betrieb beschränkten oder geschlossenen Unternehmen) aufgrund des Auftretens näher geregelter Krankheiten verhängt wurden (vgl § 32 Abs 1 EpidemieG). Für Arbeitnehmer ist die Entschädigung nach dem regelmäßigen Entgelt iSd EFZG zu bemessen (§ 32 Abs 3 EpidemieG) und für selbstständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen "nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen" (§ 32 Abs 4 EpidemieG).

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Artikel-Nr.
ARD 6711/14/2020

13.08.2020
Heft 6711/2020