Der gegenständliche Beitrag untersucht, ob einschlägige Regelungen des Sicherheitspolizeigesetzes und des - mit 1. Juli 2016 in Kraft getretenen - Polizeilichen Staatsschutzgesetzes auf den Gebrauch des World Wide Web durch die Sicherheitspolizei anwendbar sind und welche Herausforderungen sich dabei stellen.
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