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Das Angeld gem § 908 ABGB in der Insolvenz

Mag. Norbert Abel

Hat der Schuldner vor Insolvenzeröffnung unter Leistung eines Angeldes ein Rechtsgeschäft abgeschlossen, welches zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht bzw nicht vollständig erfüllt war, muss der Insolvenzverwalter die Frage der Rückforderungsmöglichkeiten des Angeldes prüfen bzw ist mit der Prüfung einer Forderungsanmeldung über das Doppelte des gezahlten Angeldes konfrontiert. Im Folgenden werden die Rechtslage, Judikatur und Literatur aufgezeigt. Der Beitrag schließt mit einer dogmatisch begründeten Lösung, die nicht der hL entspricht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/115

21.07.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Norbert Abel

Mag. Norbert Abel ist Rechtsanwalt in Wien (seit 1993) und Hamburg (seit 1997). Sein Praxisschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht.