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Das Delisting nach dem BörseG 2018

Ulrich Edelmann / Martin Winner

Eine der wesentlichen Neuerungen des BörseG 2018 ist die umfassende Regelung der Notierungsbeendigung (in der Folge: Delisting). Damit wird eine empfindliche Lücke im österreichischen Kapitalmarktrecht geschlossen - denn bisher war der Rückzug aus dem amtlichen Handel nicht oder nur über Umwege möglich. Dieser Beitrag stellt die Neuregelung dar und gibt erste Hinweise für die praktische Umsetzung.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/185

18.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.

Martin Winner

Univ.-Prof. Dr. Martin Winner ist Professor für Unternehmensrecht an der WU Wien und Mitherausgeber der ZFR.