Artikelrundschau - November 2020 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Das Finanzamt für Großbetriebe (Macho/Macho, taxlex 11/2020, S. 335)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Neugestaltung der Behördenstruktur im Finanzressort durch das FORG mache auch vor der Großbetriebsprüfung nicht halt. An die Stelle der 39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis treten ab dem 1. 1. 2021 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit - neben dem Finanzamt Österreich ein Finanzamt für Großbetriebe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/41

21.01.2021
Heft 1-2/2021