IT-Recht

Das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen gegenüber Online-Plattformen

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Mit dem Inkrafttreten - auch der flankierenden urheberstrafrechtlichen Bestimmungen1 am 1. 4. 2022 - verfügen Hersteller von Presseveröffentlichungen seit der Urheberrechts-Novelle 20212 über ein eigenes Leistungsschutzrecht, das es ihnen ermöglichen soll, selbst gegen die "Online-Freibeuterei" in (großen) Kommunikationsplattformen vorzugehen. Der folgende Beitrag versucht, einen ersten Überblick zu geben und die unionsrechtlichen Hintergründe offenzulegen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2022/55

01.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.