Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Das neue DBA mit der Russischen Föderation

MR Dr. Heinz Jirousek

Das am 13. 4. 2000 unterzeichnete DBA mit der Russischen Föderation wird gem seinem Art 28 Abs 2 dreißig Tage nach Eingang der letzten, den Abschluss des jeweiligen nationalen Inkraftsetzungsverfahrens mitteilenden Benachrichtigung in Kraft treten und erstmals auf das Steuerjahr, das dem In-Kraft-Treten folgt, anwendbar sein. Somit wird das neue DBA voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2001 erstmals Anwendung finden und damit das alte Abkommen mit der Sowjetunion vom 10. 4. 1981BGBl 1982/411, ablösen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens, wobei in grundsätzlichen Fragen ein Vergleich mit der alten Rechtslage hergestellt wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/682

15.06.2000
Heft 12/2000
Autor/in
Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.