Gesellschafts- und Steuerrecht

Das neue Recht der Namensaktie nach dem GesRÄG 2011

MMag. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS)

Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 erfuhr das österreichische Aktienrecht mit der Abschaffung der Wahlfreiheit zwischen Inhaber- und Namensaktien eine grundlegende Änderung. Nunmehr soll die Namensaktie das Standardinstrument darstellen. Inhaberaktien dürfen nur noch von kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgegeben werden. Damit und mit der Pflicht zusätzlicher Eintragungen im Aktienbuch soll die Transparenz im Aktienrecht deutlich erhöht und die Kritik des FATF Prüfberichts aufgegriffen werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/76

27.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.