RdW Wirtschaftsrecht

Das neue Wiener Veranstaltungsgesetz 2020

Mag. Dr. Klaus Vögl

Das aus dem Jahr 1971 stammende Wiener Veranstaltungsgesetz, immerhin 34 Mal novelliert, ist im Laufe der Jahre zu einem legistischen "Fleckerlteppich" geworden und befand sich zuletzt nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, verglichen auch mit moderneren Landesgesetzen (Steiermark 2012, Oberösterreich, Niederösterreich). Ein gänzlich neues Gesetz war seit Längerem überfällig, und dieser "große Wurf" gelang nunmehr nach einem intensiven Begutachtungsverfahren1 mit dem Gesetzesbeschluss im Wiener Landtag am 25. 6.2 Das Gesetz kann frühestens mit Oktober in Kraft treten und platzt damit in die gerade den Veranstaltungssektor seit März stark treffenden COVID-19-Turbulenzen.3

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW_digitalOnly 2020/25

25.08.2020
Heft 35/2020
Autor/in
Klaus Vögl

Mag. Dr. Klaus Vögl ist Universitätslektor und Lehrbeauftragter an zahlreichen Fachhochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt ua zum Veranstaltungsrecht, zu COVID-19-Spezialregelungen und zu weiteren Bereichen (Tanzschulen, Fremdenführer, Wedding Planner, Sportwetten, Glücksspiel ...). Er ist auch Buchautor, Vortragender und Fachgutachter und hat sich nach langjähriger Tätigkeit in verantwortlicher Position in der Wirtschaftskammer selbständig gemacht. Zahlreiche Publikationen (Fachbücher, Fachzeitschriften). Bei LexisNexis erscheinen von ihm das "Praxishandbuch Veranstaltungsrecht" und "Veranstaltungen von A bis Z".