Beiträge

Das Restrukturierungsverfahren nach der ReO

Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr

Der in Titel II der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie1 geregelte präventive Restrukturierungsrahmen wird mit dem RIRUG2 durch ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren in einem neuen Gesetz, der Restrukturierungsordnung (ReO),3 umgesetzt.

Kernstück des Verfahrens ist ein Restrukturierungsplan, der die Restrukturierungsmaßnahmen enthält, vor allem eine Kürzung und Stundung von Gläubigerforderungen. Die ReO sieht ein Verfahren, in dem der Restrukturierungsplan bei Einleitung vorliegt, als Regelfall an, über den bei Gericht die Gläubiger in einer Tagsatzung abstimmen und der zur Wirksamkeit der Bestätigung des Gerichts bedarf. Dazu gibt es ergänzende Verfahrensbausteine, wie eine Vollstreckungssperre, die eine Insolvenz- und Vertragsauflösungssperre nach sich zieht. Sonderfälle sind, dass der Restrukturierungsplan erst während des Verfahrens erstellt wird, dass das Verfahren bekannt gemacht wird (diese Variante heißt Europäisches Restrukturierungsverfahren) oder dass das Gericht nur über die Bestätigung einer Restrukturierungsvereinbarung, deren Zustandekommen als außergerichtlicher Ausgleich an einem oder wenigen Gläubigern ("Ausgleichsstörer") gescheitert ist, - ohne Abstimmung bei Gericht - in einem vereinfachten Verfahren zu entscheiden hat.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2021/93

31.07.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.