Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Das Steueroasen-Abwehrgesetz

Udo Eversloh

Der Bundestag hat am 11. 6. 2021 das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAbwG)" beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 25. 6. 2021 erfolgt. Das Gesetz ist im BGBl I 2021, 2035 verkündet worden.1 Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/529

15.09.2021
Heft 9/2021
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.