Fachliteratur

Das Verhältnis von Privatisierung und Beleihung. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Kombinationsfähigkeit von Privatisierung und Beleihung sowie der Einflüsse der Anwendung des neuen Steuermodells für die öffentliche Verwaltung auf ihre Zulässigkeit.

Gerhard Baumgartner

Von Klaus Weisel. Verlag Nomos, Baden-Baden 2003. 277 Seiten, Broschiert, € 49,−.

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die geringfügig überarbeitete Fassung einer im Sommersemester 2002 an der Juristischen Fakultät der Universität Bremen approbierten Dissertation, die sich mit der Beleihung formal privatrechtsförmiger Gesellschaften in einem durch das Neue Steuerungsmodell geprägten Verwaltungsumfeld beschäftigt. Anlass für diese Untersuchung bildete das von der Freien Hansestadt Bremen mit dem sog „Beleihungsgesetz“ (Bremisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechtes) verwirklichte Konzept zur Reformierung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Dabei wurden Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet, die im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen und operative Förderaufgaben auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung und im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wahrnehmen. In den von der Aufgabenübertragung betroffenen Bereichen wird nicht nur die gesamte staatliche Förderung von den Gesellschaften durchgeführt, sondern es obliegt ihnen auch die Bewilligungsentscheidung. Der Bremische Staatsgerichtshof hat zwar das BeleihungsG - im Gegensatz zum Autor dieser Arbeit - als verfassungskonform qualifiziert, jedoch festgehalten, dass die Kontrolle der öffentlichen Hand und vor allem des Parlaments gesichert sein muss. Der Staatsgerichtshof hält in seiner - in manchen Facetten an die Ausgliederungsjudikatur des VfGH erinnernden - Begründung fest, dass die Landesverfassung das Prinzip einer demokratisch und parlamentarisch verantwortlichen Exekutive enthalte. Auch das Verwaltungshandeln Beliehener müsse demokratisch legitimiert und inhaltlich durch die staatliche Exekutive gesteuert sein. Es bedürfe auch für das Handeln des Beliehenen einer effektiven Kontrolle der Exekutive durch das Landesparlament. In der ihm vom Staatsgerichtshof gegebenen (verfassungskonformen) Auslegung erfüllt das BeleihungsG diese Anforderungen (Urteil vom 15.1.2002, St 1/01). Dieser „Anlassfall“ und die dahinter stehende Frage der Verknüpfung von Privatisierungen und Beleihungen bilden den Ausgangspunkt für die Untersuchung von Weisel.

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Artikel-Nr.
ZfV 2007/1423

13.08.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Gerhard Baumgartner
Gerhard Baumgartner