Das VfGH-Erkenntnis vom 29. 11. 2000 zur Getränkesteuer oder: „Der Kelch wird weitergereicht“

Mag. Dr. Friedrich Fraberger

DerVfGH hat mit Erkenntnis vom29.11.2000B 1735/00, das Bereicherungsverbot der Wiener LAO (= Rückzahlungssperre wegen Bereicherung, noch kein Verrechnungsverbot) als verfassungskonform eingestuft und zwar sowohl materiell-rechtlich als auch hinsichtlich der rückwirkenden Einführung. Auf gemeinschaftsrechtliche Fragestellungen ist der VfGH hingegen entsprechend seiner eigenen Judikatur nur rudimentär eingegangen. Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkenden Einführung des Bereicherungsverbotes in den LAO ist im nachfolgenden Verfahren vor dem VwGH zu klären, wobei die Ausführungen des VfGH zur gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit eines Bereicherungsverbotes kritisch beleuchtet werden sollen. Der Aufbau des Beitrages entspricht dabei im Wesentlichen der vomVfGH im ErkenntnisB 1735/00 gewählten Argumentationsstruktur.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/4

15.01.2001
Heft 1-2/2001
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.