Gesellschafts- und Steuerrecht

Das Wiener Verfahren 1996 zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Grundsätze und Zweifelsfragen

Friedrich Fraberger

Lässt sich der gemeine Wert von nicht börsenotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften durch zeitnahe Verkäufe nicht schätzen, weil entweder keine zeitnahen Verkäufe stattgefunden haben oder die zeitnahen Verkäufe nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach § 10 Abs. 2 BewG zustande gekommen sind, ist er nach § 13 Abs. 2 zweiter Satz BewG unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/25

20.03.2001
Heft 3/2001
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.