IT-Recht

Das Zugangskontrollgesetz als strafrechtliche Hürde für VPN-Anbieter

Dr. Florian Messner

Die in vielen Bereichen sinnvolle und erlaubte VPN Software wird häufig auch dazu genutzt, bestehende Ländersperren (Geoblocking) zu umgehen und somit Zugang zu Streaminginhalten zu erlangen, die nur für andere Länder lizensiert sind. Derartige Vorgangsweisen sind vor allem in den letzten Jahren enorm angestiegen und führten zu einem regelrechten Boom bei Anbietern solcher Software. Bisher gar nicht oder nur kaum beachtet wurde allerdings das Spannungsverhältnis zu den Bestimmungen des Zugangskontrollgesetzes. Dieser Beitrag konzentriert sich insb auf die Untersuchung einer allfälligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller und Vertreiber (nicht der Privatnutzer) solcher Programme.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/85

20.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Florian Messner

Dr. Florian Messner ist Universitätsassistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Er ist Mitautor in führenden Kommentaren zum Besonderen Teil des Strafrechts und des Nebenstrafrechts. Zu seinen Hauptforschungsschwerpunkten zählen die Delikte gegen Leib und Leben, Sexualdelikte und das Korruptions- und Wirtschaftsstrafrecht.

Ausgewählte Publikationen:
Selfies - Sexting - Kinderpornographie?, ÖJZ 2015/69, 500 (mit Seyfried); Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. Der neue Grooming-Paragraf in § 208a StGB, JAP 2011/2012/12, 132; Zuwendungen an Schulen und Lehrer - eine korruptionsrechtliche Gratwanderung, JSt 2015, 7.