Steuerrecht

Datenschutzrechtliche Sonderregelungen im Abgabenverfahren

Dr. Martin Vock, LL.M. / Mag. Georg Bauer

Seit dem 25. 5. 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 anzuwenden. Diese Verordnung der Europäischen Union hat das österreichische Datenschutzrecht umfassend geändert: Bis dahin bestand das österreichische Datenschutzrecht aus dem Datenschutzgesetz 2000,2 mit dem die RL 95/46/EG 3 umgesetzt worden ist.

Infolge der Anwendbarkeit der DSGVO ist auf nationaler Ebene ein Regelungsbedarf entstanden, der sich nicht in der Änderung des Datenschutzgesetzes erschöpft, sondern zu zahlreichen materienspezifischen Sonderregelungen bzw Anpassungen geführt hat. Auch die Bundesabgabenordung (BAO) musste geändert werden, um die individuellen Besonderheiten des Abgaben- und Beschwerdeverfahrens in den allgemeinen Rahmen des neuen Datenschutzregimes einzupassen. Diese Sonderregelungen der BAO werden im Folgenden näher ausgeführt.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/443

19.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Martin Vock

Dr. Martin Vock, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen.

Georg Bauer

Mag. Georg Bauer ist Mitarbeiter in der Abteilung für Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht im Bundesministerium für Finanzen.