Info aktuell / BGBl

Datenübermittlung für Entschädigungszahlungen iZm Leitungsrechten

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Für alle Grundstückseigentümer oder -bewirtschafter, deren Grund und Boden für Leitungsprojekte in den Bereichen Strom, Gas, Erdöl oder Fernwärme in Anspruch genommen wird, gibt es ab 1. Jänner 2019 eine neue Regelung. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde eine 10%ige Abzugsteuer für Entschädigungen von Leitungsrechten eingeführt, siehe schon ÖStZ 2018/629. Der Abzugsverpflichtete (Infrastrukturbetreiber) hat bis zum 15. Februar des Folgejahres dem Finanzamt eine Anmeldung elektronisch zu übermitteln. In dieser sind die Empfänger der Einkünfte, von denen Abzugsteuer einbehalten worden ist, mit den gesetzlich vorgegebenen Daten zu bezeichnen und es sind die auf diese entfallenden Steuerbeträge anzugeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/902

30.12.2018
Heft 24/2018