Abhandlungen

Der Begriff der Vollziehung im Sinne des Artikels 53 Absatz 2 B-VG

Stephanie Szenkurök

Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/25

23.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Stephanie Szenkurök

Univ.-Ass. Stephanie Szenkurök, LL.M. (WU)
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien