Die Bestimmungen zur außerplanmäßigen Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen werden in IAS 36 unter dem Begriff Impairment zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die zukunftsorientierte Bewertung unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeit.
1. Begriffsbestimmung
Impairment ist der in der internationalen Rechnungslegung verwendete Begriff für die außerplanmäßige Abschreibung und wird in einem eigenen Standard - IAS 36 - geregelt. Dieser Standard ist auf alle Vermögensgegenstände anzuwenden mit Ausnahme von:
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Artikel-Nr.
RWZ 2005/54
24.06.2005
Heft 6/2005
Autor/in
Foto: Beatrix Kovats
FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.