Der Wert eines Unternehmens errechnet sich aus dem Barwert der (Netto-)Zuflüsse an die Unternehmenseigner, sofern ausschließlich finanzielle Ziele dominieren. Die Nettozuflüsse resultieren einerseits aus den ausschüttungsfähigen Gewinnen, die bei Fortführung des Unternehmens (Going Concern-Prinzip) erwirtschaftet werden (können), und andererseits aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2012/25
23.03.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Foto: Foto Gottwald
Mag. Dr. Fabian Sylle, Bakk. ist Dienstnehmer der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und derzeit an der Repräsentanz in Brüssel tätig. Der Autor vertritt seine persönliche Meinung. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Beaufsichtigung von Banken, Versicherungen sowie Abschlussprüfern und ist zudem Verfasser zahlreicher Fachbeiträge. Seine Schwerpunkte liegen dabei ua in den Bereichen der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung/Finanzsanktionen, der Unternehmensbewertung sowie dem operationellen Risiko von Kreditinstituten.
Foto: ricchio
Mag. Dr. Alexander Brauneis ist assoziierter Professor an der Abteilung für Finance und Accounting am Institut für Finanzmanagement, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen, an der Universität Klagenfurt.