Thema

Der Einheitssatz bei der Verrichtung von digitalen Tagsatzungen

RA MMag. Peter Griehser / Mag. Susanne Bottler

Die COVID-Krise stellt den Rechtsanwender und Rechtsunterworfenen laufend vor neue Herausforderungen und Praxisprobleme. In der Vergangenheit wurden technische Möglichkeiten zur Verrichtung von digitalen Tagsatzungen - auch aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen - kaum in Anspruch genommen; in Zeiten des Abstandhaltens nimmt nun der Einsatz von per Video-konferenz abgehaltenen Tagsatzungen bei Gericht zu. Dies wirft die Frage auf, ob dem Rechtsanwalt bei Verrichtung einer Video-Tagsatzung eines Gerichts außerhalb seines Kanzleisitzes der doppelte Einheitssatz nach RATG zusteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/45

03.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Peter Griehser

RA MMag. Peter Griehser studierte Rechts- und Betriebswissenschaften in Graz und ist geschäftsführender Gesellschafter der LIKAR Rechtsanwälte GmbH. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie in der Prozessführung.

Publikationen:
Zahlreiche Beiträge zum Gesellschafts- und Zivilrecht.

Susanne Bottler

Mag. Susanne Bottler studierte Rechtswissenschaften in Graz und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der LIKAR Rechtsanwälte GmbH.