Der Beitrag geht der Frage nach, welche bilanzrechtlichen Besonderheiten bei Erwerb eigener Anteile bestehen.
Die A-AG erwirbt im Dezember X0 eigene Anteile
zur Bedienung von im nächsten Jahr ausübbaren Mitarbeiteroptionenzwecks Einziehung.
Die Anschaffungskosten betragen 140, der Nennwert der Aktien beträgt 80, die Erwerbsspesen betragen 2.
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Artikel-Nr.
RWZ 2011/3
26.01.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.