Aufsätze

Der Liquidationssanierungsplan

Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher

Das Insolvenzrecht ist flexibler, als man meint: Sanierungspläne müssen nicht allein aus dem laufenden Geschäft oder aus Liquiditätszuschüssen Dritter erfüllt werden. Das Insolvenzrecht hat schon seit vielen Jahrzehnten auch jener Fälle gedacht, in denen der Schuldner die mit den Gläubigern vereinbarte Quote durch Verwertung seines Vermögens begleichen will. In diesem Fall kann der Schuldner den sog Liquidationssanierungsplan beantragen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/63

30.04.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.