Der Nacherhebungstatbestand des § 8 Abs 3 lit b Satz 2 ErbStG

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang

Zuwendung an Privatstiftungen unterliegen einem ermäßigten Erbschafts- und Schenkungssteuertarif, der im Regelfall 5 % beträgt.§ 8 Abs 3 lit b Satz 2 ErbStGsieht aber eine Nacherhebung zum regulären Tarif vor, wenn zugewendetes Vermögen oder an dessen Stelle tretende Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren, ausgenommen zurück an den Stifter oder zur satzungsgemäßen Erfüllung von angemessenen Unterhaltsleistungen, unentgeltlich veräußert wird. Diese Vorschrift wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/763

01.09.2004
Heft 17/2004
Autor/in
Michael Lang

Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.