Steuerrecht aktuell

Der Nichtansatz oder falsche Ansatz einer Forderung in der Betriebsaufgabebilanz - Bilanzberichtigung oder nachträgliche Einkünfte?

Mag. Michaela Ernst / Dr. Christian Ludwig / Stefanie Schinnerl, MSc (WU) Wien

Wird im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine bereits bestehende Forderung fälschlicherweise nicht oder nicht in korrekter Höhe angesetzt, weil der Zeitpunkt der Realisation bzw deren genaue Höhe falsch angenommen wurde, stellt dies einen zwingenden Fall für eine Bilanzberichtigung iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG dar und keine nachträglichen Einkünfte gem § 32 Abs 1 Z 2 EStG. Abhängig von einer bereits eingetreten Verjährung kann es ebenfalls zu einer steuerwirksamen Änderung des Aufgabegewinns oder gegebenenfalls zum Ansatz eines Zu- oder Abschlags iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG kommen.1

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/156

28.03.2019
Heft 5/2019
Autor/in
Michaela Ernst

Mag. Michaela Ernst ist Steuerberaterin in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien.

Christian Ludwig

Dr. Christian Ludwig ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei Ludwig & Partner. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Stefanie Schinnerl

Stefanie Schinnerl, MSc (WU), ist als fremdfinanzierte Universitätsassistentin prae doc an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung sowie als Berufsanwärterin in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien tätig.