Der Normgehalt des § 22 BAO

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang

Robert Kaufmann, ein Mitarbeiter der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, hat sich jüngst mit der Vorschrift des§ 22 BAObeschäftigt1)). Er hat sich der Frage gewidmet, welche Bedeutung die Höchstgerichte dieser Vorschrift beimessen.Kaufmann, der sich selbst zu keiner der im Schrifttum vertretenen Auffassungen zu§ 22 BAObekennt, geht davon aus, dass die Rechtsprechung des VwGH zu§ 22 BAOeinheitlich ist. Die vonKaufmannaufgestellte These soll hier kritisch beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/116

15.02.2001
Heft 4/2001
Autor/in
Michael Lang

Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.