Wirtschaftsrecht

Der Richter wird’s schon richten - Antithesen zur Schlüssigkeit im (Kartell-)Schadenersatzrecht

RA Dr. Dieter Thalhammer / Mag. Thomas Krach

Zugleich eine Besprechung von OGH 21. 12. 2022, 5 Ob 193/22a2

In jüngster Zeit sind die Gerichte vermehrt mit Klagen konfrontiert, mit denen Schadenersatz auf Grundlage eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Vorschriften begehrt wird.3 Bei diesen Klagen handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Follow-on"-Klagen, sie bauen damit auf einer zuvor erfolgten, idR rechtskräftigen Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot4 durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/235

12.05.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Dieter Thalhammer

Dr. Dieter Thalhammer, LL.M. Eur., ist Partner bei E+H Rechtsanwälte und Head der Practice Group Kartellrecht. Er ist einer der führenden Rechtsanwälte für europäisches und österreichisches Kartellrecht in Österreich und vertritt österreichische und internationale Mandanten insbesondere in Fusionskontroll-, Kartell- und Missbrauchsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den letzten Jahren bildet die Beratung von Mandanten in Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen nach Kartellrechtsverstößen.

Thomas Krach

Mag. Thomas Krach ist Jurist bei E+H und spezialisiert auf komplexe Zivil- und Schiedsverfahren. In den letzten Jahren entwickelte er besondere Expertise im Bereich des Kartellschadenersatzrechts. Zudem hält er regelmäßig Vorträge zum Leasingvertragsrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und war wissenschaftlicher Projektmitarbeiter am Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.