Erkenntnisse des EuGH

Der Steuertatbestand wird bei Vermittlungsleistungen gegen Ratenzahlung nicht im Zeitpunkt der Vermittlung bewirkt

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 63 und Art 64 Abs 1

UStG 1994: § 17 und § 19

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EuGH 29.11.2018, C-548/17, Finanzamt Goslar
gegen baumgarten sports & more GmbH
ECLI:EU:C:2018:970

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/39

02.03.2020
Heft 5/2020