Seit 1. 7. 2022 bestehe die Verpflichtung zur Einbringung von Firmenbuchanmeldungen in strukturierter Form. Dies erfordere eine Anpassung der einschlägigen Softwarelösungen bei den berufsmäßig mit Anmeldungen befassten Parteienvertretern. Der Beitrag befasst sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, bringt Beispiele für die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis und thematisiert erste bei den Anwendern aufgetretene Zweifelsfragen.
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