Artikelrundschau August 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Der Verlustrücktrag des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 (Furherr/Oberrader, SWK 22/2020, S. 1092)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Krisenbedingt wurde Steuerpflichtigen kürzlich ermöglicht, ihre steuerlichen Verluste zeitlich befristet in Vorjahre rückzutragen. Der Beitrag bietet einen Überblick zum sogenannten Verlustrücktrag und zeigt erste Implikationen für die Beratungspraxis auf. In der Beratungspraxis werde die neue Möglichkeit idR zu empfehlen sein, weil in vielen Fällen ein positiver Liquiditätseffekt oder eine Steuerersparnis bewirkt werde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/701

21.10.2020
Heft 20/2020